Beratung aus einer Hand.
Unsere Vision
Die QM-bezogene Gesetzgebung ruhte auch in Pandemiezeiten nicht!
In Kundengesprächen erkennen wir, dass es vermehrt zu Abfragen des aktuellen Umsetzungsstandes der QM-Anforderungen im Bereich von Facharztpraxen kommt.
In einer Online-Abfrage der jeweils regionalen KV muss ein sehr umfangreicher Fragebogen beantwortet werden.
Diese Rechtsgrundlage dient als Grundlage für die Abfrage:
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Qualitätsmanagement- Richtlinie (QM-RL):
Vorgaben für die regelmäßige Erhebung und Darlegung des aktuellen Stands der Umsetzung und Weiterentwicklung von einrichtungsinternem Qualitätsmanagement sowie weitere Änderung in § 4 der Richtlinie.
Es werden zum Beispiel folgende Fragen gestellt:
Wann war die letzte Patientenbefragung?
Dokumentieren Sie für interne Zwecke das Ergebnis der Selbstbewertungen?
Sind in Ihrer Praxis wesentliche Prozesse und Abläufe schriftlich festgelegt?
Und viele weitere Fragen zur Anwendung ihres QM-Systems.
Im Sinne einer Selbstauskunft muss die jeweilige Praxis den Stand der Pflege des QM-Systems darlegen.
Nach unserer Einschätzung ist aufgrund der täglichen Arbeitsbelastung eine aktuelle Pflege des Systems durch die Praxismitarbeiter nicht immer möglich.
Deshalb haben wir „Excellent-QM“ entwickelt!
Es wird deutlich, dass die QM-Gesetzgebung laufend verschärft wurde. Neue Anforderungen müssen erkannt und umgesetzt werden. Hinzu kommt, dass die Kontrollen bezüglich der Aktualisierungsverpflichtung des QM-Systems häufiger und intensiver erfolgen.
Der Aktualisierungsbedarf
Unsere Erfahrung
Unsere mehr als 20-jährige Erfahrung im Bereich Vorbereitung und Betreuung von zertifizierten Praxen und auch unsere eigene Zertifizierung haben uns veranlasst, heute eine besondere Variante der Zusammenarbeit zu wickeln.