Aktuelles
Auf dieser Seite erhalten sie wichtige und aktuelle Informationen zur Pflege ihres QM-Systems.
Die dargestellten Texte dürfen kopiert und auch an andere Interessenten weitergegeben werden.
Hier kommt unser Newsletter:
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Daraus sollte im Bereich des internen Qualitätsmanagements eine Pflichtschulung generiert werden.
§ 12 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
(2) Der Arbeitgeber soll in geeigneter Art und Weise, insbesondere im Rahmen der beruflichen Aus¬ und Fortbildung, auf die Unzulässigkeit solcher Benachteiligungen hinweisen und darauf hinwirken, dass diese unterbleiben. Hat der Arbeitgeber seine Beschäftigten in geeigneter Weise zum Zwecke der Verhinderung von Benachteiligung geschult, gilt dies als Erfüllung seiner Pflichten nach Absatz 1.
Und noch ein Hinweis:
Aus dem Telemediengesetz wurde das Digitale-Daten-Gesetz! Bitte die Pflichtangaben auf Ihrer Homepage anpassen.